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Aktuelles aus Pattonville

Corona - Maßnahmen Meldung vom 31. Januar 2021


Corona Pandemie –Maßnahmen


An dieser Stelle informiert der Zweckverband Pattonville regelmäßig über Maßnahmen zur Corona Pandemie.

Neu ab 08.03.2021:
Hier konnen Sie die neuesten Beschlüsse der Landesregierung nachlesen:
Da die beschlossenen Maßnahmen von der Infektionslage abhängen sind die Auswirkungen auf unseren Stadtteil gegebenenfalls Veränderungen unterworfen.




Was ändert sich für den Einzelhandel und das Dienstleistungsgewerbe?
 
Inzwischen dürfen körpernahe Dienstleistungen, Buch-, und  Blumenläden und Gartenmärkte wieder öffnen. Sonstige Geschäfte haben für zuvor vereinbarte Termine geöffnet (Solange die Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner zwischen 50 und 100 liegt).
 
Schulen und Kindertagesstätten
 
Die Schulen und Kitas haben seit 22.02.2021 teilweise wieder geöffnet. Details regeln die einzelnen Einrichtungen.
 
 
Hier noch einmal die gültigen Regeln für Pattonville.
 
Bürgertreff, Bürgerhalle und Sportplätze sind geschlossen.
Der Übungsbetrieb für Vereine und private Kurse kann nicht mehr stattfinden. Auch eine Vermietung an Private ist nicht mehr möglich.
 
Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nicht gestattet.
 
Der Bürger- und Jugendtreff sowie das Jugendgelände bleiben geschlossen.
 
Bürgeramt und die ZV-Verwaltung können nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung zu den üblichen Öffnungszeiten besucht werden. Bitte beachten Sie dabei die Maskenpflicht und die Abstands- und Hygieneregeln.
 
Wieder geöffnet sind Körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Nagelstudios usw.). Ebenso die Bücherei.
 
Sonstige Läden  können für vorher vereinbarte Termine öffnen.
 
Gastronomiebetriebe aller Art bleiben geschlossen. Essen darf nur zur Mitnahme und Verzehr zuhause verkauft werden.
 
Alle BewohnerInnen von Pattonville werden dazu aufgerufen die Regeln weiterhin zu unterstützen, damit wir alle gemeinsam gegen das Virus kämpfen.  Nur so können wir bald wieder zur Normalität zurückkehren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 
Fragen zu den Beschränkungen beantworten Ihnen gerne die ZV-Verwaltung, sowie die Ordnungsämter der Städte Kornwestheim und Remseck.
 
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre ZV-Verwaltung



Neu ab 01.03.2021:

Es gelten weiterhin die seit 25.01.2021 gültigen Einschränkungen.


Friseure, Blumenläden und Gartenmärkte dürfen wieder öffnen.

Neu an 22.02.2021:

Schulen und Kitas haben wieder geöffnet. Details regeln die einzelnen Einrichtungen.


Maskenpflicht

Neu ab 25.01.2021:

Was ändert sich ab dem 25. Januar an der Maskenpflicht?
In einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden.
In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktiker*innen sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Im Einzelhandel. In Arbeits- und Betriebsstätten sowie an Einsatzorten.
Während Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung.
Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist nur mit FFP2-Maske respektive KN95- oder N95-Masken erlaubt.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.
 
 
Wie viele Menschen dürfen sich treffen?
 
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten werden strenger begrenzt. Künftig soll nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre sind dabei ausgenommen.
 
 
Wo gilt die Maskenpflicht?
 
Die Maskenpflicht gilt im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten. Dort, wo sich Menschen auf engem Raum oder über einen längeren Zeitraum aufhalten, muss ebenso eine Maske getragen werden - auch unter freiem Himmel. Diese Orte legen die Behörden fest. Auch an Arbeitsplätzen gilt grundsätzlich Maskenpflicht - es sei denn, vom Arbeitsplatz aus kann ein Abstand von eineinhalb Metern zu anderen eingehalten werden.
 
 
Was ändert sich für den Einzelhandel?
 
Der Einzelhandel musste seit dem 16. Dezember weitgehend schließen. Der Bund wird die betroffenen Unternehmen mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützen.
 
Nicht betroffen von der Schließung sind:
 
    Der Einzelhandel für Lebensmittel.
    Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln (z.B. Hofläden).
    Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker.
    Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten.
    Banken und Poststellen.
    Reinigungen und Waschsalons.
    Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Hundefriseure
    Der Großhandel.
 
Die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird nun bundesweit untersagt.
 
 
Schulen  und Kindertagesstätten

Die Schulen und Kitas bleiben geschlossen. Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wird Fernunterricht angeboten. Für Kindergarten-Kinder und Schüler bis Klassen 7, deren Eltern an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind, wird es eine Notbetreuung geben, die von den Schulen und den Kita-Trägern organisiert wird.



Deshalb hier noch einmal die gültigen Regeln für Pattonville (Stand 01.03.2021).
 
Bürgertreff, Bürgerhalle und Sportplätze sind geschlossen.
Der Übungsbetrieb für Vereine und private Kurse kann nicht mehr stattfinden. Auch eine Vermietung an Private ist nicht mehr möglich.
 
Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nicht mehr gestattet.
 
Der Bürger- und Jugendtreff sowie das Jugendgelände bleiben geschlossen.
 
Bürgeramt und die ZV-Verwaltung können nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung zu den üblichen Öffnungszeiten besucht werden. Bitte beachten Sie dabei die Maskenpflicht und die Abstands- und Hygieneregeln.
 
Gastronomiebetriebe aller Art müssen schließen. Essen darf nur zur Mitnahme und Verzehr zuhause verkauft werden.
 
Private Freizeiteinrichtungen sowie Kosmetik-,  Massage- und Tattoostudios müssen geschlossen bleiben.
 
Alle BewohnerInnen von Pattonville werden dazu aufgerufen die Regeln weiterhin zu unterstützen, damit wir alle gemeinsam gegen das Virus kämpfen.  Nur so können wir bald wieder zur Normalität zurückkehren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 
Fragen zu den neuen Beschränkungen beantworten Ihnen gerne die ZV-Verwaltung, sowie die Ordnungsämter der Städte Kornwestheim und Remseck.
 
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre ZV-Verwaltung
 

Verbands Versammlungen Meldung vom 12. Dezember 2018

Die öffentlichen Verbandsversammlungen finden jeweils am Donnerstag um 14.00 Uhr im Bürgersaal, John-F.-Kennedy-Allee 19/2 statt. Hier geht es zu den Terminen:

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  • Telefax: 07141 2845-11
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  • www.pattonville.de